Norm
ABGB §364 B2Rechtssatz
Unter dem Aspekt des § 364 ABGB ist zwischen dem durch die Legalservitut des § 2 LFG abgedeckten Überfliegen von „Luftfahrtzeugen und Luftfahrtgeräten“ und der davon ausgehenden Lärmentwicklung und den Emissionen, die durch das Starten und Landen auf einem bestimmten Flugplatz entstehen, zu unterscheiden. Letztere sind dort, wo damit für nahe gelegene Grundstücke ein qualitativer Unterschied zu den durch das zulässige Überfliegen bestehenden Belastungen verbunden ist, nicht durch die Legalservitut des § 2 LFG abgedeckt.Unter dem Aspekt des Paragraph 364, ABGB ist zwischen dem durch die Legalservitut des Paragraph 2, LFG abgedeckten Überfliegen von „Luftfahrtzeugen und Luftfahrtgeräten“ und der davon ausgehenden Lärmentwicklung und den Emissionen, die durch das Starten und Landen auf einem bestimmten Flugplatz entstehen, zu unterscheiden. Letztere sind dort, wo damit für nahe gelegene Grundstücke ein qualitativer Unterschied zu den durch das zulässige Überfliegen bestehenden Belastungen verbunden ist, nicht durch die Legalservitut des Paragraph 2, LFG abgedeckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126290Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013