RS OGH 2011/9/14 8Ob128/09w, 6Ob113/11b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.2011
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Norm

ABGB §364 B2
LFG §2
  1. ABGB § 364 heute
  2. ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  3. ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. LFG § 2 heute
  2. LFG § 2 gültig ab 01.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 151/2021
  3. LFG § 2 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2013
  4. LFG § 2 gültig von 27.06.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2008
  5. LFG § 2 gültig von 01.01.1958 bis 26.06.2008

Rechtssatz

Unter dem Aspekt des § 364 ABGB ist zwischen dem durch die Legalservitut des § 2 LFG abgedeckten Überfliegen von „Luftfahrtzeugen und Luftfahrtgeräten“ und der davon ausgehenden Lärmentwicklung und den Emissionen, die durch das Starten und Landen auf einem bestimmten Flugplatz entstehen, zu unterscheiden. Letztere sind dort, wo damit für nahe gelegene Grundstücke ein qualitativer Unterschied zu den durch das zulässige Überfliegen bestehenden Belastungen verbunden ist, nicht durch die Legalservitut des § 2 LFG abgedeckt.Unter dem Aspekt des Paragraph 364, ABGB ist zwischen dem durch die Legalservitut des Paragraph 2, LFG abgedeckten Überfliegen von „Luftfahrtzeugen und Luftfahrtgeräten“ und der davon ausgehenden Lärmentwicklung und den Emissionen, die durch das Starten und Landen auf einem bestimmten Flugplatz entstehen, zu unterscheiden. Letztere sind dort, wo damit für nahe gelegene Grundstücke ein qualitativer Unterschied zu den durch das zulässige Überfliegen bestehenden Belastungen verbunden ist, nicht durch die Legalservitut des Paragraph 2, LFG abgedeckt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126290

Im RIS seit

13.12.2010

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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