Norm
ZPO §43 Abs2Rechtssatz
Ist eine Partei mit ihrer Berufung und Revision zu rund 57 % durchgedrungen, so ist mit Kostenaufhebung vorzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125739Im RIS seit
04.05.2010Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014