RS OGH 2012/12/17 5Ob122/12w

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Veröffentlicht am 17.12.2012
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Rechtssatz

Selbst vertragswidrig errichtete Bauwerke auf der Baurechtsliegenschaft werden nur dann keine Baurechtsbauwerke, wenn im Grundbuch eine Begrenzung der Rechtsausübung in Analogie zu § 12 Abs 2 GBG (wie bei Dienstbarkeiten) erfolgte.Selbst vertragswidrig errichtete Bauwerke auf der Baurechtsliegenschaft werden nur dann keine Baurechtsbauwerke, wenn im Grundbuch eine Begrenzung der Rechtsausübung in Analogie zu Paragraph 12, Absatz 2, GBG (wie bei Dienstbarkeiten) erfolgte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128491

Im RIS seit

11.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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