Norm
GlBG §3 Z1Rechtssatz
Dass die ausgeschriebene Stelle bisher nicht besetzt wurde, ändert nichts am Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung, wenn ein Bewerber allein wegen seines (zu hohen) Alters benachteiligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128533Im RIS seit
26.03.2013Zuletzt aktualisiert am
26.03.2013