RS OGH 2013/1/29 9ObA154/12f

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Veröffentlicht am 29.01.2013
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Rechtssatz

Dass die ausgeschriebene Stelle bisher nicht besetzt wurde, ändert nichts am Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung, wenn ein Bewerber allein wegen seines (zu hohen) Alters benachteiligt wurde.

Entscheidungstexte

  • RS0128533">9 ObA 154/12f
    Entscheidungstext OGH 29.01.2013 9 ObA 154/12f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128533

Im RIS seit

26.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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