Norm
ABGB §273Rechtssatz
Haben die ausländischen Behörden nicht bereits alle erforderlichen Maßnahmen zum Wohl und Schutz der betroffenen Person gesetzt, stellt sich aber die Frage nicht, ob ein Festhalten am Erfordernis der Gegenseitigkeit als Voraussetzung der Anerkennungsfähigkeit dem Wohl der Betroffenen abträglich sein könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128794Im RIS seit
27.06.2013Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013