Norm
KFG Art1 Abs2 litbRechtssatz
Durch die Einbeziehung der in § 1 Abs 2 lit b KFG genannten Fahrzeuge in die Haftpflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmungen werden geradezu typischerweise Unfälle auf einem Betriebsgelände, damit aber auch „innerbetriebliche Unfälle“ erfasst.Durch die Einbeziehung der in Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, KFG genannten Fahrzeuge in die Haftpflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmungen werden geradezu typischerweise Unfälle auf einem Betriebsgelände, damit aber auch „innerbetriebliche Unfälle“ erfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128778Im RIS seit
24.06.2013Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013