Norm
GOG §27 Abs5Rechtssatz
Gegenstand einer Beschwerde nach § 47 Abs 3 GOG sind allein Änderungen der Geschäftsverteilung gegenüber dem Entwurf und mangelnde Berücksichtigung von EinwendungenGegenstand einer Beschwerde nach Paragraph 47, Absatz 3, GOG sind allein Änderungen der Geschäftsverteilung gegenüber dem Entwurf und mangelnde Berücksichtigung von Einwendungen
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0129776Im RIS seit
12.01.2015Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015