RS OGH 2013/3/13 2Ob73/10i, 2Ob1/12d, 3Ob234/12a

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Veröffentlicht am 13.03.2013
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Rechtssatz

Das KSchG 1979 ist grundsätzlich auch auf Bestandverträge anzuwenden, die vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126568

Im RIS seit

23.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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