Rechtssatz
Der ursprüngliche Halter ist für die Zeit der kurzfristigen Überlassung des Kraftfahrzeugs zur Reparatur in einer Werkstätte weiter regelmäßig als Halter zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128892Im RIS seit
14.08.2013Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015