Rechtssatz
§ 20 ECG ist eine spezielle Kollisionsnorm/IPR-Regel und enthält eine Sachnormverweisung auf die (materiellen) Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats.Paragraph 20, ECG ist eine spezielle Kollisionsnorm/IPR-Regel und enthält eine Sachnormverweisung auf die (materiellen) Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127976Im RIS seit
29.08.2012Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015