Norm
AktG §47aRechtssatz
Die aktienrechtlichen Verbote der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG) und des Erwerbs eigener Aktien (§ 65 AktG) und das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre (§ 47a AktG) stehen Prospekthaftungsansprüchen nach § 11 KMG nicht entgegen; ebenso wenig die Lehre vom fehlerhaften Verband.Die aktienrechtlichen Verbote der Einlagenrückgewähr (Paragraph 52, AktG) und des Erwerbs eigener Aktien (Paragraph 65, AktG) und das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre (Paragraph 47 a, AktG) stehen Prospekthaftungsansprüchen nach Paragraph 11, KMG nicht entgegen; ebenso wenig die Lehre vom fehlerhaften Verband.
Anmerkung
Bem: Auf das Bezug habende Vorabentscheidungsersuchen des HG Wien vom 12.04.2012 an den EuGH (Rechtssache C-174/12) wird hingewiesen.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126930Im RIS seit
07.07.2011Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014