Norm
ABGB §90Rechtssatz
Trotz einer bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung der Ehe kann die Verletzung von weiterhin schutzwürdigen Interessen des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder bei der Verschuldensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126889Im RIS seit
30.06.2011Zuletzt aktualisiert am
03.01.2014