RS OGH 2013/11/29 2Ob230/10b, 8Ob115/13i

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Veröffentlicht am 29.11.2013
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Rechtssatz

Trotz einer bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung der Ehe kann die Verletzung von weiterhin schutzwürdigen Interessen des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder bei der Verschuldensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben.

Entscheidungstexte

  • RS0126889">2 Ob 230/10b
    Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 230/10b
    Beisatz: Hier: Nach dem Auszug der Ehegattin umgehende Einstellung sämtlicher Unterhaltsleistungen für sie und die Kinder. (T1)
  • RS0126889">8 Ob 115/13i
    Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 Ob 115/13i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126889

Im RIS seit

30.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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