Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Zahlungsplanraten sind nicht generell von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig, sondern in Relation zu den anderen vom Zahlungsplan erfassten Schulden nur in jenem Umfang, in dem die Verbindlichkeiten schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abzugsfähig gewesen wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124554Im RIS seit
27.02.2009Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014