RS OGH 2015/4/29 10Ob70/07b, 9Ob7/15t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2015
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
ZaDiG §44 Abs2
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
  1. ZaDiG § 44 gültig von 01.11.2009 bis 31.05.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2018

Rechtssatz

Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, dass das Kreditkartenunternehmen „nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zustellung der Monatsrechnung per E-Mail resultieren" haftet (Klausel 23), verstößt nicht gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist zulässig.Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, dass das Kreditkartenunternehmen „nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zustellung der Monatsrechnung per E-Mail resultieren" haftet (Klausel 23), verstößt nicht gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB und ist zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124703

Im RIS seit

27.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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