Norm
BMSVG §3 Z2Rechtssatz
Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach § 6 BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd § 17 BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann.Entrichtet der Arbeitgeber zu Unrecht Beiträge nach Paragraph 6, BMSVG für einen Arbeitnehmer, ist eine Rückforderung von diesem zumindest dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer eine Leistung der BV-Kasse nicht zugeflossen ist und er auch keine Verfügung iSd Paragraph 17, BMSVG getroffen hat, weil der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht bereichert sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130236Im RIS seit
29.09.2015Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015