Rechtssatz
Von der Vollmachtsüberschreitung zu unterscheiden ist der Vollmachtsmissbrauch, der wegen der rechtlichen Trennung der Vertretungsmacht vom Innenverhältnis dann eintritt, wenn der Machthaber zwar mit ausreichender Vertretungsmacht handelt, die Vornahme des konkreten Rechtsgeschäfts jedoch im Innenverhältnis pflichtwidrig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125397Im RIS seit
03.10.2009Zuletzt aktualisiert am
23.11.2015