RS OGH 2015/9/22 2Ob208/08i, 3Ob88/12f, 2Ob60/13g, 1Ob72/15t, 4Ob116/15k

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Veröffentlicht am 22.09.2015
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Norm

AußStrG 2005 §2 IE2

Rechtssatz

Dritte, wie etwa nahe Angehörige des Betroffenen, haben auch im Verfahren über die Umbestellung des Sachwalters keine Parteistellung. Ihnen ist (weiterhin) nur ein Anregungsrecht zuzubilligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124443

Im RIS seit

29.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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