Norm
AußStrG 2005 §2 IE2Rechtssatz
Dritte, wie etwa nahe Angehörige des Betroffenen, haben auch im Verfahren über die Umbestellung des Sachwalters keine Parteistellung. Ihnen ist (weiterhin) nur ein Anregungsrecht zuzubilligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124443Im RIS seit
29.11.2008Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015