RS OGH 2015/10/30 5Ob6/15s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.2015
beobachten
merken

Norm

MRG §18a
MRG §18b
  1. MRG § 18a heute
  2. MRG § 18a gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
  1. MRG § 18b heute
  2. MRG § 18b gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985

Rechtssatz

Es steht im Verfahren nach § 18a MRG der Berücksichtigung möglicher Förderungsmittel bei Bestimmung des monatlichen Deckungserfordernisses im Rahmen der vorläufigen Mietzinserhöhung nicht entgegen, dass diese bloß in Aussicht gestellt aber noch nicht verbindlich zugesichert wurden. Anderes gilt allerdings im Verfahren nach § 18b MRG, in dem die Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch das Wohnhaussanierungsgesetz Voraussetzung für deren Berücksichtigung als Erhaltungsarbeit ist.Es steht im Verfahren nach Paragraph 18 a, MRG der Berücksichtigung möglicher Förderungsmittel bei Bestimmung des monatlichen Deckungserfordernisses im Rahmen der vorläufigen Mietzinserhöhung nicht entgegen, dass diese bloß in Aussicht gestellt aber noch nicht verbindlich zugesichert wurden. Anderes gilt allerdings im Verfahren nach Paragraph 18 b, MRG, in dem die Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch das Wohnhaussanierungsgesetz Voraussetzung für deren Berücksichtigung als Erhaltungsarbeit ist.

Entscheidungstexte

  • RS0130414">5 Ob 6/15s
    Entscheidungstext OGH 30.10.2015 5 Ob 6/15s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130414

Im RIS seit

11.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten