Norm
UGB §277Rechtssatz
Eine Betriebsprüfung kann schon begrifflich nicht als „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ iSd § 283 Abs 2 UGB angesehen werden.Eine Betriebsprüfung kann schon begrifflich nicht als „unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis“ iSd Paragraph 283, Absatz 2, UGB angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127070Im RIS seit
20.09.2011Zuletzt aktualisiert am
08.03.2016