Norm
KSchG §6aRechtssatz
Die Fiktion einer späteren, noch dazu zeitlich völlig ungewissen Schuldbefreiung widerspricht im Falle einer Banküberweisung § 6a Abs 2 KSchG und macht die Klausel unzulässig.Die Fiktion einer späteren, noch dazu zeitlich völlig ungewissen Schuldbefreiung widerspricht im Falle einer Banküberweisung Paragraph 6 a, Absatz 2, KSchG und macht die Klausel unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130698Im RIS seit
25.05.2016Zuletzt aktualisiert am
02.05.2018