Norm
ABGB §140 AbRechtssatz
Da die staatliche Pensionsversicherung die Funktion der Existenzsicherung im Alter noch nicht aufgegeben hat und grundsätzlich nur existenzsichernde Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind, stellen Beiträge zur privaten Pensionsvorsorge im Allgemeinen keine Abzugspost dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126234Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018