Norm
GRBG §1 Abs1Rechtssatz
Eine (effektuierte) strafgerichtliche Festnahmeanordnung stellt auch dann eine funktionell grundrechtsrelevante Entscheidung dar, wenn sie für die Freiheitsentziehung nur vorübergehend ursächlich war und letztere mittlerweile auf einer anderen Rechtsgrundlage basiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130795Im RIS seit
11.07.2016Zuletzt aktualisiert am
11.07.2016