Norm
EheG §66Rechtssatz
Nach § 66 EheG kommt auch im untersten Einkommensbereich eine Kürzung des Prozentunterhalts nach Billigkeit ? außer in den Fällen des § 67 EheG ? nicht in Betracht.Nach Paragraph 66, EheG kommt auch im untersten Einkommensbereich eine Kürzung des Prozentunterhalts nach Billigkeit ? außer in den Fällen des Paragraph 67, EheG ? nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126860Im RIS seit
27.06.2011Zuletzt aktualisiert am
18.10.2016