RS OGH 2016/9/27 6Ob139/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2016
beobachten
merken

Norm

ABGB §879 Abs3
KSchG §6 Abs3
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
  1. KSchG § 6 heute
  2. KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025
  3. KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  4. KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997
  5. KSchG § 6 gültig von 01.01.1997 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997
  6. KSchG § 6 gültig von 01.10.1979 bis 31.12.1996

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen die auf § 879 Abs 3 ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.Keine Bedenken gegen die auf Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.

Entscheidungstexte

  • RS0130982">6 Ob 139/16h
    Entscheidungstext OGH 27.09.2016 6 Ob 139/16h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130982

Im RIS seit

07.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten