Norm
ABGB §879 Abs3Rechtssatz
Keine Bedenken gegen die auf § 879 Abs 3 ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.Keine Bedenken gegen die auf Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gestützte Unzulässigkeit einer Klausel in AGB einer Fluglinie, nach der – durch Flugleistungen angesammelte gleichermaßen wie zugekaufte – „Prämienmeilen“ nach 20 Monaten verfallen, auch wenn die AGB die Möglichkeit vorsehen, die Gültigkeit durch „qualifizierte Aktivitäten“ zu verlängern. Da aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit erstrecken, noch über welche Kommunikationsmittel die verlängernden Maßnahmen publiziert werden, ist sie zudem intransparent.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130982Im RIS seit
07.11.2016Zuletzt aktualisiert am
07.11.2016