Norm
UrhG §42bRechtssatz
Ein auf § 42b Abs 1 UrhG gestützter Rechnungslegungsanspruch besteht für die Zeit ab 22.12.2002 und ist auf Trägermaterial beschränkt, das an Zwischenhändler oder an natürliche Personen, die das Material nicht erkennbar für ein Unternehmen bestellt haben, geliefert wurde.Ein auf Paragraph 42 b, Absatz eins, UrhG gestützter Rechnungslegungsanspruch besteht für die Zeit ab 22.12.2002 und ist auf Trägermaterial beschränkt, das an Zwischenhändler oder an natürliche Personen, die das Material nicht erkennbar für ein Unternehmen bestellt haben, geliefert wurde.
Anmerkung
Beachte das Vorabentscheidungsverfahren C-822/24Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131324Im RIS seit
05.05.2017Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025