RS OGH 2017/2/21 4Ob62/16w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2017
beobachten
merken

Norm

UrhG §42b

Rechtssatz

Ein auf § 42b Abs 1 UrhG gestützter Rechnungslegungsanspruch besteht für die Zeit ab 22.12.2002 und ist auf Trägermaterial beschränkt, das an Zwischenhändler oder an natürliche Personen, die das Material nicht erkennbar für ein Unternehmen bestellt haben, geliefert wurde.Ein auf Paragraph 42 b, Absatz eins, UrhG gestützter Rechnungslegungsanspruch besteht für die Zeit ab 22.12.2002 und ist auf Trägermaterial beschränkt, das an Zwischenhändler oder an natürliche Personen, die das Material nicht erkennbar für ein Unternehmen bestellt haben, geliefert wurde.

Anmerkung

Beachte das Vorabentscheidungsverfahren C-822/24

Entscheidungstexte

  • RS0131324">4 Ob 62/16w
    Entscheidungstext OGH 21.02.2017 4 Ob 62/16w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131324

Im RIS seit

05.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten