Norm
AMG §6 Abs3Rechtssatz
Bei einer Werbung mit einem selbstverständlichen Umstand fehlt der irreführende Charakter dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen, dass es sich dabei um etwas Selbstverständliches handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131326Im RIS seit
05.05.2017Zuletzt aktualisiert am
05.05.2017