Norm
ABGB §922Rechtssatz
§ 27 Abs 3 MRG schließt als Spezialbestimmung nicht nur die Geltendmachung von Leistungskondiktionen aus, sondern verdrängt auch die Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.Paragraph 27, Absatz 3, MRG schließt als Spezialbestimmung nicht nur die Geltendmachung von Leistungskondiktionen aus, sondern verdrängt auch die Bestimmungen der Paragraphen 922, ff ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130244Im RIS seit
02.10.2015Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018