RS OGH 2017/3/1 5Ob194/16i

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Veröffentlicht am 01.03.2017
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Rechtssatz

Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd § 1424 ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. Ein Fall des zu schützenden Vertrauens liegt nicht vor, wenn die vertretungsberechtigte neue Verwalterin die Wohnungseigentümer über den ihr erteilten Verwaltungsauftrag informiert und aufgefordert hat, allfällige Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu kündigen.Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd Paragraph 1424, ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. Ein Fall des zu schützenden Vertrauens liegt nicht vor, wenn die vertretungsberechtigte neue Verwalterin die Wohnungseigentümer über den ihr erteilten Verwaltungsauftrag informiert und aufgefordert hat, allfällige Zahlungsaufträge an den früheren Verwalter rechtzeitig zu kündigen.

Entscheidungstexte

  • RS0131376">5 Ob 194/16i
    Entscheidungstext OGH 01.03.2017 5 Ob 194/16i
    Veröff: SZ 2017/32

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131376

Im RIS seit

19.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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