RS OGH 2017/6/28 13Os22/17k

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Veröffentlicht am 28.06.2017
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Rechtssatz

Ein effektiver Verlust an Vermögenssubstanz tritt bei der Erpressung trotz Hingabe einer Gegenleistung dann ein, wenn dieses individuell unbrauchbar ist, etwa weil das Opfer sie nicht will.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131509

Im RIS seit

07.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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