RS OGH 2017/6/28 13Os22/17k

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Veröffentlicht am 28.06.2017
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Rechtssatz

Ein effektiver Verlust an Vermögenssubstanz tritt bei der Erpressung trotz Hingabe einer Gegenleistung dann ein, wenn dieses individuell unbrauchbar ist, etwa weil das Opfer sie nicht will.

Entscheidungstexte

  • RS0131509">13 Os 22/17k
    Entscheidungstext OGH 28.06.2017 13 Os 22/17k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131509

Im RIS seit

07.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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