Norm
EO §87Rechtssatz
Ein im Grundbuch angemerktes Besitznachfolgerecht hindert auch eine Exekutionsführung zu Gunsten von Nachlassschulden, wenn der Titel nicht auch gegen den Besitznachfolgeberechtigten erwirkt oder dessen Zustimmung gemäß § 9 EO nachgewiesen bzw im Prozessweg erzwungen wurde.Ein im Grundbuch angemerktes Besitznachfolgerecht hindert auch eine Exekutionsführung zu Gunsten von Nachlassschulden, wenn der Titel nicht auch gegen den Besitznachfolgeberechtigten erwirkt oder dessen Zustimmung gemäß Paragraph 9, EO nachgewiesen bzw im Prozessweg erzwungen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131559Im RIS seit
04.09.2017Zuletzt aktualisiert am
04.09.2017