RS OGH 2018/4/19 15Os74/10m, 13Os123/12f (13Os124/12b, 13Os136/12t), 12Os137/17i

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Veröffentlicht am 19.04.2018
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Norm

StGB §46 Abs5
  1. StGB § 46 heute
  2. StGB § 46 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025
  3. StGB § 46 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015
  4. StGB § 46 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009
  5. StGB § 46 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2007
  6. StGB § 46 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2001
  7. StGB § 46 gültig von 01.03.1997 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  8. StGB § 46 gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Von einer bedingten Entlassung aus einer Strafe kann begrifflich nur solange die Rede sein, als diese Strafe nicht bereits zur Gänze verbüßt wurde, ist doch in letztem Fall der Verurteilte ohne Bedingung zu entlassen. Eine bedingte Entlassung im Fall mehrerer gemäß § 46 Abs 5 StGB zusammenzurechnender Strafen kann daher - ungeachtet der rechnerischen Berücksichtigung auch der zum Entlassungszeitpunkt bereits zeitlich verbüßten Strafen - nur aus denjenigen Strafen erfolgen, die noch „entlassungsfähig“, somit noch nicht (zur Gänze) verbüßt sind.Von einer bedingten Entlassung aus einer Strafe kann begrifflich nur solange die Rede sein, als diese Strafe nicht bereits zur Gänze verbüßt wurde, ist doch in letztem Fall der Verurteilte ohne Bedingung zu entlassen. Eine bedingte Entlassung im Fall mehrerer gemäß Paragraph 46, Absatz 5, StGB zusammenzurechnender Strafen kann daher - ungeachtet der rechnerischen Berücksichtigung auch der zum Entlassungszeitpunkt bereits zeitlich verbüßten Strafen - nur aus denjenigen Strafen erfolgen, die noch „entlassungsfähig“, somit noch nicht (zur Gänze) verbüßt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126180

Im RIS seit

30.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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