Norm
UBG §14 Abs1Rechtssatz
Erheben der Kranke persönlich und der Patientenanwalt im Namen des Kranken jeweils gesondert Rekurs gegen einen Unterbringungsbeschluss, sind beide Rekurse einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt hier nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124523Im RIS seit
24.03.2008Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023