RS OGH 2018/6/27 4Ob89/10g, 7Ob113/16t, 9Ob1/18i, 3Ob114/18p

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Veröffentlicht am 27.06.2018
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Norm

ABGB §364a
  1. ABGB § 364a heute
  2. ABGB § 364a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ? im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ? nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.Ein Ausgleichsanspruch nach Paragraph 364 a, ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ? im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ? nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126490

Im RIS seit

16.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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