Norm
ABGB §364aRechtssatz
Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ? im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ? nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.Ein Ausgleichsanspruch nach Paragraph 364 a, ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ? im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ? nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126490Im RIS seit
16.02.2011Zuletzt aktualisiert am
08.08.2018