RS OGH 2018/9/21 2Ob22/12t, 5Ob9/13d, 3Ob144/18z

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Veröffentlicht am 21.09.2018
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Norm

ABGB §859
  1. ABGB § 859 heute
  2. ABGB § 859 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Mit der Konvertierung in eine andere Währung übt ein Kreditgeber ein ihm vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht aus, das zu einer Änderung des Vertragsgegenstands führt. Es ändern sich nicht nur die Leistungspflichten des Kreditnehmers, sondern auch jene des Kreditgebers, der den Kredit nun in einer anderen Währung abzuwickeln hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128728

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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