RS OGH 2019/1/29 4Ob40/13f, 4Ob175/18s

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Veröffentlicht am 29.01.2019
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Norm

Rom I-VO Art15

Rechtssatz

Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist nach Art 15 Rom I?VO dem Zessionsgrundstatut unterstellt, also jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat.Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist nach Artikel 15, Rom I?VO dem Zessionsgrundstatut unterstellt, also jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129065

Im RIS seit

11.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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