Norm
EheG §81Rechtssatz
Ein neben dem Aufteilungsantrag gestellter Antrag auf Feststellung, dass bestimmte Vermögenswerte nicht der Aufteilung unterliegen, ist als verfahrensrechtlich unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124917Im RIS seit
30.04.2009Zuletzt aktualisiert am
21.06.2021