Norm
EU-JZG §2 Z4 litaRechtssatz
Das EU-JZG sieht die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, der von einer (nach nationalen Vorschriften) unzuständigen Justizbehörde ausgestellt wurde, nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132747Im RIS seit
13.09.2019Zuletzt aktualisiert am
13.09.2019