Norm
ZPO §176Rechtssatz
Eine Klagseinschränkung kann auch durch Schriftsatz erklärt werden und bedarf - entgegen der bisherigen Rechtsprechung ? zu ihrer Wirksamkeit nicht des Vortrags in der mündlichen Verhandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127344Im RIS seit
19.01.2012Zuletzt aktualisiert am
17.01.2020