Norm
StGB §293Rechtssatz
Aufgrund der rechtsgutbezogenen Struktur des § 293 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt kommt es nicht darauf an, dass sich das manipulierte Beweismittel auf die in dem betreffenden Verfahren ergehende Entscheidung auswirkt.Aufgrund der rechtsgutbezogenen Struktur des Paragraph 293, StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt kommt es nicht darauf an, dass sich das manipulierte Beweismittel auf die in dem betreffenden Verfahren ergehende Entscheidung auswirkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126039Im RIS seit
19.08.2010Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020