Rechtssatz
Streitigkeiten über den Bestand von Nutzungsrechten iSd agrarrechtlichen Bestimmungen sind durch ausdrückliche gesetzliche Anordnungen vor die Agrarbehörden verwiesen. Der Rechtsweg ist daher unabhängig davon unzulässig, ob solche Rechte aus dogmatischer Sicht zivil? oder öffentlichrechtlichen Charakter haben. Wann immer sich der Kläger auf ein Recht stützt, das in der Sache ein „Nutzungsrecht“ iSd sbg EFRG ist, gehört die Rechtssache vor die Agrarbehörden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126194Im RIS seit
04.10.2010Zuletzt aktualisiert am
21.09.2020