Norm
EO §335 Abs2 VRechtssatz
Im Einbringungsverfahren kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Berechtigung der Zwangsstrafe nicht geprüft werden, sodass zur Vermeidung unerträglicher Rechtsschutzlücken eine Befugnis des Firmenbuchgerichts anzunehmen ist, von der Einbringung einer verhängten Zwangsstrafe abzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125148Im RIS seit
13.06.2009Zuletzt aktualisiert am
17.11.2020