Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Ist eine Regelung so mehrdeutig abgefasst, dass sich ihr Sinn bestenfalls erst nach ausführlicher Analyse des systematischen Zusammenhangs erschließt, verstößt sie gegen § 6 Abs 3 KSchG.Ist eine Regelung so mehrdeutig abgefasst, dass sich ihr Sinn bestenfalls erst nach ausführlicher Analyse des systematischen Zusammenhangs erschließt, verstößt sie gegen Paragraph 6, Absatz 3, KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131345Im RIS seit
16.05.2017Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021