Norm
UVG §15Rechtssatz
In die Beurteilung der Beschwer sind auch künftige Beeinträchtigungen der Rückforderungs- bzw Rückersatzmöglichkeiten einzubeziehen, insbesondere bei rückwirkender Vorschusseinstellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125542Im RIS seit
10.12.2009Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021