RS OGH 2021/3/25 14Ns78/20m, 14Ns17/21t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2021
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Norm

StPO §37
  1. StPO § 37 heute
  2. StPO § 37 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024
  3. StPO § 37 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2016
  4. StPO § 37 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014
  5. StPO § 37 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  6. StPO § 37 gültig von 31.12.1975 bis 30.06.1986 aufgehoben durch BGBl. Nr. 164/1986

Rechtssatz

Sind mehrere Personen gleichzeitig (zumindest auch) als unmittelbare Täter angeklagt, scheidet eine Zuständigkeitsanknüpfung nach § 37 Abs 2 erster Satz dritter Fall StPO auch dann aus, wenn nur einer der Angeklagten ausschließlich als unmittelbarer Täter, die übrigen aber (auch) als Beitragstäter gehandelt haben sollen.Sind mehrere Personen gleichzeitig (zumindest auch) als unmittelbare Täter angeklagt, scheidet eine Zuständigkeitsanknüpfung nach Paragraph 37, Absatz 2, erster Satz dritter Fall StPO auch dann aus, wenn nur einer der Angeklagten ausschließlich als unmittelbarer Täter, die übrigen aber (auch) als Beitragstäter gehandelt haben sollen.

Entscheidungstexte

  • RS0133474">14 Ns 78/20m
    Entscheidungstext OGH 14.01.2021 14 Ns 78/20m
    Beisatz: Hier: Überlassen von Suchtgift in einer das 25?fache der Grenzmenge übersteigenden Menge durch zahlreiche, im Rahmen einer tatbestandlichen Handlungseinheit (an mehreren Orten) gesetzte Einzelakte. (T1)
  • RS0133474">14 Ns 17/21t
    Entscheidungstext OGH 25.03.2021 14 Ns 17/21t
    Vgl; Beisatz: Einem von mehreren Angeklagten ausschließlich als Bestimmungstäter zur Last gelegte Straftaten bleiben ? bei (auch) subjektiv?objektiver Konnexität ? bei der Lösung der Frage der örtlichen Zuständigkeit außer Betracht (§ 37 Abs 2 erster Satz StPO; so schon 13 Ns 17/10v). (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133474

Im RIS seit

15.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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