Norm
DSGVO Art4 Z7Rechtssatz
Verantwortlicher ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle (personenbezogener Aspekt), die allein oder gemeinsam mit anderen (pluralistische Kontrolle), über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Beim Verantwortlichen handelt es sich um jene Person oder Einrichtung, die dafür zu sorgen hat, dass die Datenschutzbestimmungen der DSGVO eingehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133703Im RIS seit
27.08.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023