Norm
ABGB §879 Abs3Rechtssatz
Nicht verhandelte und aus der Sicht des Verwenders eines Vertragsformulars jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen stellen Vertragsformblätter im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB dar, auch wenn andere Vertragspunkte erörtert und über Wunsch des Vertragspartners abgeändert wurden.Nicht verhandelte und aus der Sicht des Verwenders eines Vertragsformulars jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen stellen Vertragsformblätter im Sinn des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB dar, auch wenn andere Vertragspunkte erörtert und über Wunsch des Vertragspartners abgeändert wurden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
EKZEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128571Im RIS seit
28.03.2013Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021