RS OGH 2021/7/29 15Os41/19x, 14Os98/19x, 12Os41/21b

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Veröffentlicht am 29.07.2021
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Rechtssatz

Die Nötigung eines Beamten zu einer Amtshandlung, die nicht einmal in dessen abstrakten Aufgabenbereich fällt, stellt einen "absolut untauglichen" Versuch (§ 15 Abs 3 StGB) dar.Die Nötigung eines Beamten zu einer Amtshandlung, die nicht einmal in dessen abstrakten Aufgabenbereich fällt, stellt einen "absolut untauglichen" Versuch (Paragraph 15, Absatz 3, StGB) dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132756

Im RIS seit

01.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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