Norm
JN §28Rechtssatz
Wird ein Ordinationsantrag als Eventualantrag gestellt, bleibt damit die Gerichtsanhängigkeit erhalten. Eine Zurückweisung der Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit ist im Fall eines Eventualantrags auf Ordination nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128796Im RIS seit
27.06.2013Zuletzt aktualisiert am
25.05.2022