Norm
KBGG §31 Abs2Rechtssatz
Wenn dem Krankenversicherungsträger bei der Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes bereits alle für die Gewährung maßgebenden Umstände bekannt waren und er - etwa aufgrund einer unrichtigen Rechtsansicht oder einer unrichtigen Berechnung - trotzdem das Kinderbetreuungsgeld auszahlt, besteht kein Rückforderungsanspruch nach § 31 Abs 2 KBGG, falls der Krankenversicherungsträger nachträglich die Unrichtigkeit der Gewährung bemerkt. Der Widerrufsgrund muss sich erst nachträglich herausgestellt haben, um Grundlage für eine Rückforderung bilden zu können.Wenn dem Krankenversicherungsträger bei der Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes bereits alle für die Gewährung maßgebenden Umstände bekannt waren und er - etwa aufgrund einer unrichtigen Rechtsansicht oder einer unrichtigen Berechnung - trotzdem das Kinderbetreuungsgeld auszahlt, besteht kein Rückforderungsanspruch nach Paragraph 31, Absatz 2, KBGG, falls der Krankenversicherungsträger nachträglich die Unrichtigkeit der Gewährung bemerkt. Der Widerrufsgrund muss sich erst nachträglich herausgestellt haben, um Grundlage für eine Rückforderung bilden zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126122Im RIS seit
09.09.2010Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022