RS OGH 2022/4/22 2Ob124/09p; 8Ob81/21a

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Veröffentlicht am 22.04.2022
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Rechtssatz

Die Dienstbarkeit des Gebrauchs iSd §§ 478, 504 ABGB kann auch an nicht zu Wohnzwecken geeigneten Räumlichkeiten begründet werden.Die Dienstbarkeit des Gebrauchs iSd Paragraphen 478, 504, ABGB kann auch an nicht zu Wohnzwecken geeigneten Räumlichkeiten begründet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125874

Im RIS seit

07.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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