Rechtssatz
Die Dienstbarkeit des Gebrauchs iSd §§ 478, 504 ABGB kann auch an nicht zu Wohnzwecken geeigneten Räumlichkeiten begründet werden.Die Dienstbarkeit des Gebrauchs iSd Paragraphen 478, 504, ABGB kann auch an nicht zu Wohnzwecken geeigneten Räumlichkeiten begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125874Im RIS seit
07.07.2010Zuletzt aktualisiert am
12.06.2025